Dokument drucken

Fenster schließen
EHI / Auftragsforschung / KUNO / 
 Suche
ForschungKonferenzenVerlagMessen
Ihr Ansprechpartner für Auftragsforschung
Marco Atzberger
Marco Atzberger
Tel: +49 (0) 2 21/5 79 93-32
E-Mail: atzberger@ehi.org
Ihr Ansprechpartner für
KUNO
Frank Gronendahl
Frank Gronendahl
Tel: +49 (0) 2 21/5 79 93-702
E-Mail: gronendahl@ehi.org
Anzeigen
EuroShop 2011
EuroShop 2011

EuroShop 2011

-

Jetzt bewerben!
Jetzt bewerben!

Wissenschaftspreis 2010

 

 

World Retail Congress
World Retail Congress

World Retail Congress

zu EHI Geprüfter Online-Shop
EHI Geprüfter Online-Shop

shopinfo.net

Newsletter-Service
Newsletter
Monatliche Infos aus der Welt des Handels   jetzt anmelden
Pressemitteilungen

EHI-Befragung: Bei Promotion-Displays sind sich Handel und Hersteller nicht einig

EHI – Inventurdifferenzen mit 3,9 Mrd. Euro hoch; 100.000 Mal greifen Ladendiebe täglich zu

EHI errechnet: 690 Mrd. Euro ist der bisherige Umsatz des Lastschriftverfahrens im Handel

Was ist KUNO?

 

KUNO ist die Bezeichnung für einen Bürgerservice der Polizeibehörden des Bundes und der Länder. Es steht als Abkürzung für:

 

Das Ziel dieses Bürgerservices ist die Senkung von Kriminalität im Unbaren Zahlungsverkehr, explizit im kartengestützten Zahlungsverkehr. Die Polizeibehörden des Bundes und der Länder kooperieren im KUNO System mit der Wirtschaft.

Das KUNO System wurde entwickelt, um Zahlungen per Karte, insbesondere solche mit Karte plus Unterschrift im sog. ec-Lastschriftverfahren, sicherer zu machen. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit Unternehmen des Einzelhandels und deren Netzbetreibern über einen zentralen Sperrdienst mit einer zentralen Sperrdatei. Mit dem Aufbau, der Pflege und der Weiterentwicklung dieser Sperrdatei wurde das EHI Reatail Institute in Kooperation mit dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels beauftragt.

Wie funktioniert KUNO?

Die zentrale KUNO Meldestelle des EHI wird von den Polizeibehörden des Bundes und der Länder mit Informationen über angezeigte Kartendiebstähle/-verluste sowie angezeigten Fällen des Kontoeröffnungsbetruges gefüllt, um den Einsatz dieser Karten in angeschlossenen Unternehmen vor allem des Einzelhandels zeitnah zu verhindern. Zu diesem Zweck werden ausschließlich Bankdaten (Bankleitzahl, Kontonummer und - falls bekannt - Kartenfolgenummer) an die zentrale KUNO Meldestelle des EHI übermittelt und von dieser an Betreiber des ec-Lastschriftverfahrens weitergeleitet. Von der Polizeidienststelle erhalten die Anzeigenden bei der Meldung Informationen, ob diese Daten an die zentrale KUNO Meldestelle des EHI weitergeleitet wurden.

Das Konto des Anzeigenden ist dann bei diesen Unternehmen gesperrt. Durch Nachmeldung der sog. Kartenfolgenummer, über die ein Merkblatt informiert, das der Anzeigende bei der Polizeidienststelle erhält, wird die Kontensperre in eine Kartensperre umgewandelt, so dass der Einsatz anderer oder später neu ausgestellter Karten, die an das Konto gebunden sind, ermöglicht wird.

Der Anzeigende ist in jedem Fall zusätzlich verpflichtet, den Diebstahl/Verlust der Karte unverzüglich bei seinem kontoführenden Kreditinstitut zu melden, damit die Karte auch für Verfügungen an Geldausgabeautomaten oder für Zahlungsverfahren mit Einsatz der Geheimnummer (sog. electronic cash) gesperrt werden kann.

Warum sind mehrere Sperren notwendig ?

Ab Ende 2006 werden dem Einzelhandel von Banken und Sparkassen Informationen über gesperrte Karten nur noch bei Nutzung des Zahlungsverfahrens mit Geheimnummer (electronic cash) zugänglich gemacht. Das wesentlich stärker verbreitete und bei Kunden beliebte Zahlungsverfahren mit Unterschrift (ec-Lastschriftverfahren) ist dann von dieser Seite weitgehend ungeschützt. Ziel von KUNO ist es, diese Sicherheitslücke zu schließen, um den Kunden des Einzelhandels weiterhin eine bequeme und schnelle Möglichkeit des Bezahlens im Einzelhandel bieten zu können.

 Weitere Informationen zu KUNO finden Sie auf der Opens external link in new windowKUNO Website