Was ist KUNO?
KUNO ist die Abkürzung für
- Kriminalitätsbekämpfung
- im Unbaren Zahlungsverkehr
- unter Nutzung
- nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen.
KUNO ist ein freiwilliges System der Polizeibehörden und der Wirtschaft, mit dem Ziel, Betrugsfälle im kartengestützten Zahlungsverkehr zu reduzieren.
KUNO wurde entwickelt, um Zahlungen per Karte, insbesondere solche mit Karte plus Unterschrift im sog. ec-Lastschriftverfahren, sicherer zu machen. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit Unternehmen des Einzelhandels und deren Netzbetreibern über einen zentralen Sperrdienst mit einer zentralen Sperrdatei. Mit dem Aufbau, der Pflege und der Weiterentwicklung dieser Sperrdatei wurde das EHI-EuroHandelsinstitut in Kooperation mit dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels beauftragt.
Wie funktioniert KUNO?
Die sog. KUNO-Sperrdatei wird von Polizeidienststellen aller Bundesländer mit Informationen über angezeigte Kartendiebstähle/-verluste gefüllt, um den Einsatz dieser Karten in angeschlossenen Unternehmen vor allem des Einzelhandels zeitnah zu verhindern. Zu diesem Zweck werden ausschließlich Bankdaten (Bankleitzahl, Kontonummer und - falls bekannt - Kartenfolgenummer) an die KUNO-Sperrdatei gemeldet und von dieser an Betreiber des ec-Lastschriftverfahrens weitergeleitet. Von der Polizeidienststelle erhalten die Anzeigenden bei der Meldung Informationen, ob diese Daten in das KUNO-Sperrsystem weitergeleitet wurden.
Das Konto des Anzeigenden ist dann bei diesen Unternehmen gesperrt. Durch Nachmeldung der sog. Kartenfolgenummer, über die ein Merkblatt informiert, das der Anzeigende bei der Polizeidienststelle erhält, wird die Kontensperre in eine Kartensperre umgewandelt, so dass der Einsatz anderer oder später neu ausgestellter Karten, die an das Konto gebunden sind, ermöglicht wird.
Der Anzeigende ist in jedem Fall zusätzlich verpflichtet, den Diebstahl/Verlust der Karte unverzüglich bei seinem kontoführenden Kreditinstitut zu melden, damit die Karte auch für Verfügungen an Geldausgabeautomaten oder für Zahlungsverfahren mit Einsatz der Geheimnummer (sog. electronic cash) gesperrt werden kann.
Warum mehrere Meldungen?
Ab Ende 2006 werden dem Einzelhandel von Banken und Sparkassen Informationen über gesperrte Karten nur noch bei Nutzung des Zahlungsverfahrens mit Geheimnummer (electronic cash) zugänglich gemacht. Das wesentlich stärker verbreitete und bei Kunden beliebte Zahlungsverfahren mit Unterschrift (ec-Lastschriftverfahren) ist dann von dieser Seite weitgehend ungeschützt. Ziel von KUNO ist es, diese Sicherheitslücke zu schließen, um den Kunden des Einzelhandels weiterhin eine bequeme und schnelle Möglichkeit des Bezahlens im Einzelhandel bieten zu können.



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