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01.06.2010

Lastschriftverfahren – bewährt und sicher!

Nach Berechnungen des EHI, Köln, wurden seit Einführung des ec-Lastschriftverfahrens vor 20 Jahren bis zum heutigen Tag allein im deutschen Einzelhandel über dieses bei Kunden und Händlern gleichermaßen beliebte unterschriftbasierte Zahlungssystem rund 690 Mrd. Euro umgesetzt. Bei einem durchschnittlichen Einkaufsbetrag zwischen 40 und 45 Euro wurden 15-17 Mrd. Zahlungsvorgänge über das Verfahren abgewickelt. Damit wurde das Lastschriftverfahren in dieser Zeit von jedem ec-Kartenbesitzer durchschnittlich mehr als vierhundert Mal (d.h. rund 20 Mal pro Jahr) genutzt. 

ELV: günstiger und sicherer

Dabei wird das ec-Lastschriftverfahren von Handel und Verbraucherorganisationen gleichermaßen als unerlässliche Alternative zum teureren PIN-basierten electronic-cash-Verfahren bewertet. Der Handel wäre in dem genannten Zeitraum bei ausschließlicher Nutzung des PIN-Verfahrens mit einer Mehrbelastung von rund 2,5 Mrd. Euro (aufwändigere Technologieinvestitionen nicht eingerechnet) konfrontiert gewesen. Die Verbraucherorganisationen haben ihrerseits stets die Vorteile gegenüber dem electronic-cash-Verfahren hervorgehoben: Möglichkeit zum Widerspruch bei unberechtigter Belastung, schnelle und unkomplizierte Zahlungsabwicklung, keine Möglichkeit zum Ausspähen der PIN. In dem genannten Zeitraum haben die Unternehmen des Einzelhandels in enger Zusammenarbeit mit den für die Verarbeitung der Transaktionen verantwortlichen Netzbetreibern und seit 2006 auch in Kooperation mit den Polizeibehörden des Bundes und der Ländern die Leistungsfähigkeit und Sicherheit des ec-Lastschriftverfahrens im Interesse der Kunden soweit erhöht, dass es aus Sicht der polizeilichen Kriminalstatistik heute sogar als sicherer bewertet wird als das PIN-basierte electronic cash-Verfahren.
Der Wettbewerb dieser beiden Zahlungssysteme ist in Europa einmalig und hat dazu geführt, dass es in Deutschland einen sicheren, schnellen und technologisch führenden Zahlungsverkehr gibt. Für die Deutsche Kreditwirtschaft ist das Verfahren aber nicht profitabel und wird von dieser daher nicht unterstützt. Mit dem Hinweis auf einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum, in dem es nur noch chip- und PIN-basierte Transaktionen geben soll, werden bewährte nationale Zahlungssysteme wie das Lastschriftverfahren in ihrer Existenz bedroht. Welche Konsequenzen dies haben kann, haben Verbraucher und Einzelhandel gleichermaßen zu Jahresbeginn 2010 erlebt, als durch den Chipkartenfehler ein totaler Blackout an den Kassen des Einzelhandels nur durch massiven Mehr-Einsatz  des unterschriftbasierten ec-Lastschriftverfahrens vermieden werden konnte.

Es gibt in einigen wenigen Unternehmen, bedingt durch die fehlende generalisierende Unterstützung der Kreditwirtschaft, Schwierigkeiten in der korrekten Systemdarstellung gegenüber dem Kunden, insbesondere in der Darstellung der Vorgänge, die sich in Zusammenarbeit mit den für den Betrieb des Systems notwendigen nachgelagerten Dienstleistern ergeben. Die betreffenden Unternehmen sind aufgefordert, mögliche Defizite in Kooperation mit ihren Netzbetreibern und den Datenschutzverantwortlichen der Länder zu prüfen und gegebenenfalls zu identifizieren und zu beseitigen. Dies ist bereits zugesichert. Eine Diskreditierung des gesamten Systems, wie es momentan passiert, ist vollkommen unangebracht. Das ec-Lastschriftverfahren ist in den vergangenen zwanzig Jahren im Hinblick auf den Datenschutz mehrfach als unbedenklich bewertet worden. Ansonsten wäre ein Erfolg des Systems im dargestellten Ausmaß überhaupt nicht möglich gewesen.