15.05.07
KUNO schreckt Betrüger ab
Polizei registriert drastischen Rückgang der Betrugsfälle
Die polizeiliche Kriminalstatistik belegt: Das EHI und Partner haben durch das KUNO-System maßgeblich zum Rückgang der Betrugsfälle im ec-Lastschrift-Verfahren beigetragen. Wurden im Jahr 2004 noch 67.591 Betrugsfälle von Debitkarten mit Unterschrift registriert, so wurde in 2005 noch 48.143 mal und im vergangenen Jahr 41.561 mal Anzeige erstattet. Bei einem durchschnittlichen Schadensfall von 270 Euro beträgt die Schadenssumme in 2004 noch mehr als 18 Mio. Euro, in 2005 noch ca. 13 Mio. Euro und in 2006 verursachten Kartenbetrüger dementsprechend noch einen Schaden von knapp 11,2 Mio. Euro.
„Den Rückgang der Betrugszahlen um 13 Prozent erklärt die Polizei auch mit der Präventivwirkung von KUNO“, kommentiert Marco Atzberger vom EHI die offiziellen Zahlen.
KUNO – kostengünstig und effektiv
Nach der aktuellen EHI-Studie zu den Zahlungsarten im Handel werden 14,2 Prozent aller Zahlungen in Deutschland mit ec-Lastschrift getätigt. Die aktuelle Kriminalitätsstatistik belegt, dass KUNO das beliebteste bargeldlose Zahlungssystem kostengünstig und effektiv absichert und so dazu beiträgt, dass der Handel über eine Alternative zum Banken-geführten, teureren ec-cash-System verfügt.
Für eine Transaktion im ec-cash-Verfahren (PIN) bezahlt der Handel der Bank eine Gebühr von 0,3 Prozent des Umsatzes, das ec-Lastschriftverfahren (Unterschrift) ist kostenfrei. Ist ein Handelsunternehmen an KUNO angeschlossen, erhält es regelmäßige Informationen über gestohlenene Karten, die automatisch in seine Systeme integriert werden und den Bezahlvorgang abbrechen – übrigens mit der Angabe einer allgemeinen Fehlermeldung, um peinliche oder gar gefährliche Situationen zu verhindern. Die Kassierer/innen, bzw. Verkäufer/innen sollen nicht verleitet werden, vermeintliche Betrüger zu stellen. Die Teilnahmen an KUNO kostet den Handel knapp 5 Euro pro Millionen Euro Lastschrift-Umsatz.
KUNO und seine Historie
Veranlasst durch die Ankündigung der im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft, zum 31. Dezember 2006 das bargeldlose Bezahlverfahren PoZ (Point-of-Sale-System ohne Zahlungsgarantie) einzustellen, haben der HDE und das EHI in Abstimmung mit den Polizeibehörden der Bundesländer reagiert. Bis dahin konnten Handelsunternehmen bei ec-Lastschrifttransaktionen mit Hilfe des PoZ-Verfahrens gegen ein Nutzungsentgelt von 5 Eurocent pro Transaktion auf die Sperrdatei der Deutschen Kreditwirtschaft zugreifen und so gesperrte Karten von der Nutzung ausschließen. Diese Möglichkeit bestand ab Januar 2007 nicht mehr, da die Banken und Sparkassen dann ausschließlich auf das PIN-gestützte electronic-cash-Verfahren setzen.
Im Rahmen des Programms „Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)“ haben sich ab 2006 erstmals alle Bundesländer im Rahmen des KUNO-Meldesystems engagiert.



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