13.12.2006
KUNO – die große Hilfe auch für kleine Händler
EHI – Handel und Polizei gemeinsam gegen Kartenmissbrauch
Weihnachtsmärkte in Deutschland. Ein Mekka für alle Glühweinfreunde und – Taschendiebe. Gerade in der Weihnachtszeit steigt die Quote der Taschendiebstähle drastisch an. Was also tun, wenn alle Vorsicht vergeblich war, die Handtasche gestohlen ist und mit ihr alle ec-Karten? Mit der Information an die zentrale Telefon-Sperrnummer oder die Hausbank ist die Nutzung mit PIN gesperrt. Aber wie verhindert man, dass der Dieb mit der Karte und gefälschter Unterschrift einkaufen geht? Dafür wurde KUNO ins Leben gerufen – das vom EHI und Partnern betriebene System zum Schutz vor Missbrauch von ec-Karten im Lastschriftverfahren.
Großer Schutz auch für kleine Händler
Der Warenwirtschaftsspezialist Hiltes hat seine Kassenlösung WinCash KUNO-kompatibel gemacht. Damit wird für viele kleine und mittelständische Händler die Anbindung an KUNO erst möglich. Bisher setzten meist Großbetriebe des Handels KUNO ein. Aber nun können auch kleinere Händler den Aufwand der 400 täglichen KUNO-Sperrmeldungen technisch bewältigen. Heute sichert KUNO über 60 Prozent des in Deutschland generierten ec-Lastschriftumsatzes ab und steht über 80 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung zur Verfügung. 14 Bundesländer sowie die Bundespolizei liefern die täglichen 400 Meldungen über gestohlene oder verlorene Karten an die zentrale KUNO-Datenbank.
„Wer schon mehr als einmal Betrügern mit gestohlenen ec-Karten aufgesessen ist, der ist glücklich, dass es mit KUNO eine Möglichkeit gibt, Schaden für sein Unternehmen abzuwenden und diesen Leuten das Handwerk zu legen", kommentiert Herbert Kaltenbach, Geschäftsführer von Haus der Mode in Schonach.
Große Wirkung für den Handel
„KUNO" steht als Abkürzung für die „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen". Das System macht das bei Kunden und Handel gleichermaßen beliebte Zahlungsmittel Karte und Unterschrift sicherer. Wird eine ec-Karte bei der Polizei als verloren oder gestohlen gemeldet, gibt diese die Daten an den Handel weiter, sofern der Meldende dem zustimmt. Die Karte ist dann in den Kassen des Handels für Zahlungen mit Unterschrift (Elektronisches Lastschriftverfahren, ELV) gesperrt. Ein Dieb hat also keine Chance mehr, mit der Karte bei den Händlern einzukaufen, die an KUNO teilnehmen.
Im zentralen, bundesweiten KUNO-Betrieb kann ein Karteninhaber, dessen inländische ec-Karte verloren oder gestohlen wurde, zur Polizei gehen und dort eine Warnmeldung für den Handel abgeben. Die Polizei nimmt hierzu im Rahmen der Diebstahlanzeige sowohl Bank- als auch Kartendaten auf und übermittelt diese über unterschiedliche polizeiinterne Applikationen an die zentrale KUNO-Datenbank. Von dort werden diese Informationen zeitnah an alle registrierten Empfänger weitergeleitet, wo eine Zahlungstransaktion nach der Aufnahme in die entsprechenden Sperrlisten nicht mehr möglich ist. Seit dem Start der zentralen Datenbank im Februar 2006 wurden sukzessive die Bundesländer zur Datenlieferung freigeschaltet.
Die Meldung einer verloren gegangenen oder gestohlenen ec-Karte bei der Polizei entbindet den Kontoinhaber nicht von seiner Pflicht, dies auch seiner/m kontoführenden Bank/Kreditinstitut mitzuteilen. Dies kann sowohl vor Ort geschehen oder auch unter Verwendung der zentralen Telefon-Sperrnummer 116 116.







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